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Festival AGB's

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte verpflichtet sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters. Harry´s Metal Events

 

  1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit!

  2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen.

  3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Zu deren Vermeidung erhält jeder Besucher am Eingang kostenlos Ohrstöpsel.

  4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen (auch Äxte, Baseballschläger,  Motorsägen, usw.) ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Darüber hinaus ist das Mitbringen und Verwenden von Musikanlagen, die über die gängige Car Hi-Fi-Ausrüstung hinausgehen, untersagt. Die Harry`s Full Metal Party Crew ist berechtigt, mitgebrachte Musikanlagen abzunehmen und für die Dauer des Festivals zu verwahren.  Beim Einlass zum Konzertgelände findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Auf dem Konzertgelände sind mitgebrachte Getränke, Bierdosen, Tetrapack, Flaschen usw. untersagt.

  5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die im abgesperrten Bereich ohne Erlaubnis angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes ist ausgeschlossen.

  7. Beim Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Eintrittsarmband.

  8. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Kauf/Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

  9. Zurücknahme der Eintrittskarte ist nicht möglich.

  10. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

  11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

  12. Beim Parken sind die Hinweise der der Crew zu beachten, hirnlose Aktionen die die Parkfläche beschädigen werden geandet.

  13. Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

  14. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

  15. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Plätzen genehmigt. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens verboten. Bei nicht eihaltung muss mit einer Anzeige der jeweiligen Besitzer der Flächen gerechnet werden.

  16. Die Campingflächen sind nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist nicht möglich!

  17. Der Campingplatz ist ab Donnerstag ab 18:00 Uhr geöffnet. Die Abreise muss bis spätestens Sonntag, bis 15.00 Uhr erfolgt sein.

  18. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 09.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Gelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.

  19. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände und dem Campingplatz verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

  20. Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung anderer Besuchern ausgeschlossen ist. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers umzustellen.

  21. Müllablagerungen (speziell Sperrmüll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. Müllsäcke werden kostenlos am Eingang ausgehändigt. Abzugeben sind sie an der Kasse.

  22. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

  23. Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt verboten.

  24. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Vorverkaufsgebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.

  25. Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Gast einverstanden damit, dass von ihm Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die einer späteren Veröffentlichung dienen.

  26. Bei Unklarheiten einfach an der Kasse nachfragen.

  27. Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten.

  28. Die Eintrittskarten sind geprägt und somit nur mit Prägung gültig.

  29. Glas ist auf dem gesamten Festival-, also Konzertgelände, verboten!

  30. Wir versuchen Müll zu reduzieren. Dafür gibt es verschiedene Recycling Tonnen, bitte macht bei der Aktion Keep The Forest Black and Clean mit.

  31. Es wird davon abgeraten seine Haustiere mitzubringen, da dies mehrfach für Probleme sorgte.

  32. Grillen ist möglich solange die Felder nicht beschädigt werden. Wir raten von Einweggrill ab.

Datenschutzerklärung

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Harry´s Metal Events
Harald Haist
Silcherstraße 30
72297 Besenfeld

 

Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

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Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de

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